Direkt zum Rechner
PKV Beitragsanalyse — Vertrauen. Analyse. Sparen.
Tarifwechsel nach §204 VVG Prüfung anfordern

Tarifwechsel nach §204 VVG

Dieselbe Gesellschaft. Gleichwertiger Schutz. Weniger Beitrag.

Die meisten Privatversicherten über 55 zahlen in einem Tarif, den ihre Gesellschaft längst für Neukunden geschlossen hat. §204 VVG gibt jedem privat Vollversicherten das Recht, intern in einen anderen Tarif zu wechseln — mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen. Wir prüfen, was in einem Vertrag möglich ist, und sagen es auch dann, wenn es wenig ist.

Vorher 1.112 € Nachher 690 €

Zahlen bestätigen
Beispiel einer vermittelten §204-Optimierung. Monatsbeitrag, eine Person, gleichwertiger Leistungsumfang.

Was ist in Ihrem Vertrag drin?

Vier Angaben, keine Kontaktdaten. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Ihre Einordnung

Kostenlose Prüfung anfordern

Ohne Kündigung, ohne neue Gesundheitsprüfung für den bestehenden Leistungsumfang, mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen.

Was sich nicht ändert

Vier Dinge, die beim internen Wechsel gleich bleiben

  • Keine Kündigung Der Vertrag läuft weiter. Der Wechsel findet innerhalb Ihrer Gesellschaft statt, der Versicherungsschutz endet zu keinem Zeitpunkt.
  • Keine neue Gesundheitsprüfung Für den Leistungsumfang, den Sie schon haben, wird nicht neu geprüft. Nur für echte Mehrleistungen darf die Gesellschaft einen Zuschlag oder einen Ausschluss verlangen.
  • Alterungsrückstellungen bleiben Das über Jahre angesparte Kapital wird auf den neuen Tarif angerechnet. Es bleibt in Ihrem Vertrag und geht nicht verloren.
  • Dieselbe Gesellschaft Kein Anbieterwechsel. Abrechnungswege, Kundennummer und Ansprechpartner bleiben, wie sie sind.

Der Mechanismus

Warum der Beitrag steigt — und warum die Gesellschaft von sich aus nichts sagt

Drei Punkte, die kaum jemand erklärt. Wer sie kennt, versteht seinen eigenen Beitragsbescheid — und weiß, warum eine Anfrage bei der eigenen Gesellschaft meist ins Leere läuft.

Das Recht: §204 VVG

Wer privat vollversichert ist, kann innerhalb seiner Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Die erworbenen Rechte und die angesparte Alterungsrückstellung werden angerechnet. Das ist kein Entgegenkommen des Versicherers, sondern ein Anspruch aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Der Mechanismus: geschlossene Tarife

Gesellschaften bringen regelmäßig neue Tarife auf den Markt. Der alte Tarif wird dann für Neukunden geschlossen. Ab diesem Tag kommt niemand Junges mehr nach. Das Kollektiv in diesem Tarif altert gemeinsam, die durchschnittlichen Kosten je Kopf steigen — und der Beitrag folgt. Die jungen Neukunden landen unterdessen im neuen Tarif derselben Gesellschaft: gleichwertige Leistungen, aber ein Beitrag, der auf ein junges Kollektiv kalkuliert ist.

Warum niemand von sich aus anruft

Die Gesellschaft muss auf Verlangen über Wechselmöglichkeiten informieren. Von sich aus muss sie es nicht — und tut es in aller Regel auch nicht. Ein interner Wechsel senkt die Beitragseinnahme aus einem laufenden Vertrag, ohne einen neuen Kunden zu bringen. Wer im geschlossenen Tarif bleibt, trägt den alternden Bestand mit.

§204 VVG regelt den Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers: Die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung sind anzurechnen. Leistet der neue Tarif mehr als der alte, darf der Versicherer für diesen Mehrteil einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.

Sinngemäße Zusammenfassung des § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Keine Rechtsberatung.

Was ein geschlossener Tarif mit dem Beitrag macht

Schematischer Verlauf, keine Beträge und keine Prognose.

Beitragsverlauf im geschlossenen und im offenen Tarif Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Tarif für Neukunden geschlossen wird, steigt der Beitrag in diesem Tarif deutlich steiler als im neuen, weiter offenen Tarif derselben Gesellschaft. §204 VVG erlaubt den Wechsel zwischen beiden. Beitrag Zeit Tarif wird für Neukunden geschlossen Ihr Tarif · geschlossen Neuer Tarif · offen §204 VVG
Geschlossener Tarif: alterndes Kollektiv, keine jungen Neukunden Offener Tarif derselben Gesellschaft, gleichwertige Leistung

Ehrlich vorab

Wir prüfen nicht für jeden — und sagen das vorher

Eine Optimierung nach §204 VVG lohnt sich nicht in jeder Ausgangslage. Statt jede Anfrage anzunehmen und später abzusagen, steht hier, womit wir arbeiten.

Dafür sind wir da

  • Bestehende private Vollversicherung. Es geht um einen Vertrag, der schon läuft — nicht um den Einstieg in die PKV.
  • Monatsbeitrag ab 700 €. Darunter steht der Aufwand einer vollständigen Vertragsprüfung erfahrungsgemäß nicht im Verhältnis zum Ergebnis.
  • Mindestens fünf Jahre privat versichert. Erst dann sind die Alterungsrückstellungen groß genug, um beim internen Wechsel etwas zu bewegen.
  • Angestellte, Selbstständige und Freiberufler mit einem Vertrag ohne Beihilfeanteil.

Dafür nicht

  • Gesetzlich Versicherte. §204 VVG betrifft ausschließlich bestehende private Verträge.
  • Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte. Bei Beihilfetarifen bringt die Optimierung nach unserer Erfahrung zu wenig, um den Aufwand zu tragen.
  • Einzelne Gesellschaften. Bei manchen Versicherern vermitteln wir keine Optimierung. Welche das sind, sagt Ihnen der Rechner sofort bei der Auswahl — nicht erst nach dem Ausfüllen.
  • Junge Verträge und kleine Beiträge. Unter fünf Jahren Laufzeit oder unter 700 € im Monat ist das Potenzial zu klein.

Fallbeispiele

Drei Verläufe aus vermittelten Optimierungen

Keine Bestwerte, sondern typische Verläufe: Ausgangsbeitrag, was geprüft wurde, was am Ende dabei herauskam.

Fall 01 [Gesellschaft folgt]

[… €] → [… €]

Monatsbeitrag vorher und nachher

  • Alter[…]
  • PKV seit[…]
  • Leistung[…]
Platzhalter

[Kurzbeschreibung des Falls folgt: welcher Tarif, was war der Auslöser, was hat sich am Leistungsumfang geändert.]

Fall 02 [Gesellschaft folgt]

[… €] → [… €]

Monatsbeitrag vorher und nachher

  • Alter[…]
  • PKV seit[…]
  • Leistung[…]
Platzhalter

[Kurzbeschreibung des Falls folgt.]

Fall 03 [Gesellschaft folgt]

[… €] → [… €]

Monatsbeitrag vorher und nachher

  • Alter[…]
  • PKV seit[…]
  • Leistung[…]
Platzhalter

[Kurzbeschreibung des Falls folgt.]

Erfahrungswerte aus vermittelten Optimierungen, keine Zusage für Ihren Vertrag. Was in einem einzelnen Vertrag möglich ist, sagt erst die Prüfung der Unterlagen.

Kundenstimmen

Was Kunden nach dem Wechsel sagen

Kundenstimme folgt

[Kundenstimme folgt]

[Name folgt]
[Alter, Gesellschaft, Jahr]
Kundenstimme folgt

[Kundenstimme folgt]

[Name folgt]
[Alter, Gesellschaft, Jahr]
Kundenstimme folgt

[Kundenstimme folgt]

[Name folgt]
[Alter, Gesellschaft, Jahr]

Was passiert, wenn Sie sich melden

Kein Newsletter, kein Vertreterbesuch. Ein Telefonat.

Damit klar ist, worauf Sie sich einlassen — bevor Sie etwas ausfüllen.

Sie schicken die Eckdaten

Gesellschaft, Beitrag, Geburtsjahr, seit wann der Vertrag läuft. Mehr braucht die erste Einschätzung nicht. Keine Vertragsunterlagen im ersten Schritt.

Der Vertrag wird geprüft

Welche Tarife Ihre Gesellschaft für einen internen Wechsel überhaupt anbietet, und was davon zu Ihrem Leistungsumfang passt. [Wer die Prüfung durchführt: folgt]

Ein Berater ruft an

[Rückmeldung innerhalb von: folgt] Er sagt Ihnen, was möglich ist — auch dann, wenn ein Wechsel sich in Ihrem Fall nicht lohnt. Kein Termin vor Ort nötig.

Bevor Sie etwas ausfüllen

Die Prüfung ist für Sie kostenlos. Sie gehen damit keinen Vertrag ein und kündigen nichts.

  • Wir vermitteln die Anfrage PKV Beitragsanalyse ist keine Versicherung. Wir bringen Ihre Anfrage zu einer Beraterin oder einem Berater für private Krankenversicherung.

Prüfung anfordern

Vier Angaben zum Vertrag, dann Ihre Kontaktdaten. Keine Anschrift, keine Vertragsunterlagen, keine Gesundheitsfragen.

Schritt 1 von 3 Ihr Vertrag

Danach wissen wir, ob eine Prüfung bei Ihnen überhaupt etwas bringt.

Schritt 2 von 3 Wie wir Sie erreichen

Wir fragen keine Anschrift ab — für ein Telefonat und eine Vertragsprüfung braucht es weder Straße noch Hausnummer noch Postleitzahl.

Schritt 3 von 3 Ihre Einwilligung

Zwei getrennte Fragen. Die zweite ist freiwillig und ändert nichts an der Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Ohne diese Einwilligung dürfen wir Sie nicht kontaktieren und können die Anfrage nicht bearbeiten.

Widerruf: Sie können jede dieser Einwilligungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen — formlos per E-Mail an [E-MAIL-ADRESSE] oder telefonisch unter 05221 / 85 49 832. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Zum Nachweis speichern wir, wann und mit welchem Wortlaut Sie eingewilligt haben (§ 7a UWG). Was mit Ihren Daten geschieht, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte Sie haben, steht in der Datenschutzerklärung.

Die Prüfung ist kostenlos. Sie gehen keinen Vertrag ein und kündigen nichts.

Beitrag prüfen lassen —
kostenlos, unverbindlich
Anfordern