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Monatsbeitrag vorher und nachher
- Alter[…]
- PKV seit[…]
- Leistung[…]
[Kurzbeschreibung des Falls folgt: welcher Tarif, was war der Auslöser, was hat sich am Leistungsumfang geändert.]
Tarifwechsel nach §204 VVG
Die meisten Privatversicherten über 55 zahlen in einem Tarif, den ihre Gesellschaft längst für Neukunden geschlossen hat. §204 VVG gibt jedem privat Vollversicherten das Recht, intern in einen anderen Tarif zu wechseln — mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen. Wir prüfen, was in einem Vertrag möglich ist, und sagen es auch dann, wenn es wenig ist.
Zahlen bestätigen
Beispiel einer vermittelten §204-Optimierung. Monatsbeitrag, eine Person,
gleichwertiger Leistungsumfang.
Ohne Kündigung, ohne neue Gesundheitsprüfung für den bestehenden Leistungsumfang, mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen.
Was sich nicht ändert
Der Mechanismus
Drei Punkte, die kaum jemand erklärt. Wer sie kennt, versteht seinen eigenen Beitragsbescheid — und weiß, warum eine Anfrage bei der eigenen Gesellschaft meist ins Leere läuft.
Wer privat vollversichert ist, kann innerhalb seiner Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Die erworbenen Rechte und die angesparte Alterungsrückstellung werden angerechnet. Das ist kein Entgegenkommen des Versicherers, sondern ein Anspruch aus dem Versicherungsvertragsgesetz.
Gesellschaften bringen regelmäßig neue Tarife auf den Markt. Der alte Tarif wird dann für Neukunden geschlossen. Ab diesem Tag kommt niemand Junges mehr nach. Das Kollektiv in diesem Tarif altert gemeinsam, die durchschnittlichen Kosten je Kopf steigen — und der Beitrag folgt. Die jungen Neukunden landen unterdessen im neuen Tarif derselben Gesellschaft: gleichwertige Leistungen, aber ein Beitrag, der auf ein junges Kollektiv kalkuliert ist.
Die Gesellschaft muss auf Verlangen über Wechselmöglichkeiten informieren. Von sich aus muss sie es nicht — und tut es in aller Regel auch nicht. Ein interner Wechsel senkt die Beitragseinnahme aus einem laufenden Vertrag, ohne einen neuen Kunden zu bringen. Wer im geschlossenen Tarif bleibt, trägt den alternden Bestand mit.
§204 VVG regelt den Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers: Die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung sind anzurechnen. Leistet der neue Tarif mehr als der alte, darf der Versicherer für diesen Mehrteil einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
Sinngemäße Zusammenfassung des § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Keine Rechtsberatung.Schematischer Verlauf, keine Beträge und keine Prognose.
Ehrlich vorab
Eine Optimierung nach §204 VVG lohnt sich nicht in jeder Ausgangslage. Statt jede Anfrage anzunehmen und später abzusagen, steht hier, womit wir arbeiten.
Fallbeispiele
Keine Bestwerte, sondern typische Verläufe: Ausgangsbeitrag, was geprüft wurde, was am Ende dabei herauskam.
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Monatsbeitrag vorher und nachher
[Kurzbeschreibung des Falls folgt: welcher Tarif, was war der Auslöser, was hat sich am Leistungsumfang geändert.]
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Monatsbeitrag vorher und nachher
[Kurzbeschreibung des Falls folgt.]
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Monatsbeitrag vorher und nachher
[Kurzbeschreibung des Falls folgt.]
Erfahrungswerte aus vermittelten Optimierungen, keine Zusage für Ihren Vertrag. Was in einem einzelnen Vertrag möglich ist, sagt erst die Prüfung der Unterlagen.
Kundenstimmen
[Kundenstimme folgt]
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[Kundenstimme folgt]
Was passiert, wenn Sie sich melden
Damit klar ist, worauf Sie sich einlassen — bevor Sie etwas ausfüllen.
Gesellschaft, Beitrag, Geburtsjahr, seit wann der Vertrag läuft. Mehr braucht die erste Einschätzung nicht. Keine Vertragsunterlagen im ersten Schritt.
Welche Tarife Ihre Gesellschaft für einen internen Wechsel überhaupt anbietet, und was davon zu Ihrem Leistungsumfang passt. [Wer die Prüfung durchführt: folgt]
[Rückmeldung innerhalb von: folgt] Er sagt Ihnen, was möglich ist — auch dann, wenn ein Wechsel sich in Ihrem Fall nicht lohnt. Kein Termin vor Ort nötig.
Die Prüfung ist für Sie kostenlos. Sie gehen damit keinen Vertrag ein und kündigen nichts.
Vier Angaben zum Vertrag, dann Ihre Kontaktdaten. Keine Anschrift, keine Vertragsunterlagen, keine Gesundheitsfragen.