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Tarifwechsel nach §204 VVG Prüfung anfordern

Tarifwechsel nach §204 VVG

Dieselbe Gesellschaft. Gleichwertiger Schutz. Weniger Beitrag.

Die meisten Privatversicherten über 55 zahlen in einem Tarif, den ihre Gesellschaft längst für Neukunden geschlossen hat. §204 VVG gibt jedem privat Vollversicherten das Recht, intern in einen anderen Tarif zu wechseln — mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen. Wir prüfen, was in einem Vertrag möglich ist, und sagen es auch dann, wenn es wenig ist.

Beitrag heute 1.063 € Nach Analyse 702 €

34 % weniger — bei derselben Gesellschaft und gleichwertigem Leistungsumfang. Beispiel einer vermittelten §204-Optimierung, Monatsbeitrag für eine Person.

Was ist in Ihrem Vertrag drin?

Vier Angaben, keine Kontaktdaten. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Ihre Einordnung

Kostenlose Prüfung anfordern

Ohne Kündigung, ohne neue Gesundheitsprüfung für den bestehenden Leistungsumfang, mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen.

Was sich nicht ändert

Vier Dinge, die beim internen Wechsel gleich bleiben

  • Keine Kündigung Der Vertrag läuft weiter. Der Wechsel findet innerhalb Ihrer Gesellschaft statt, der Schutz endet zu keinem Zeitpunkt.
  • Keine neue Gesundheitsprüfung Für den Leistungsumfang, den Sie schon haben, wird nicht neu geprüft. Nur für echte Mehrleistungen darf die Gesellschaft einen Zuschlag verlangen.
  • Alterungsrückstellungen bleiben Das über Jahre angesparte Kapital wird auf den neuen Tarif angerechnet. Es bleibt in Ihrem Vertrag.
  • Dieselbe Gesellschaft Kein Anbieterwechsel. Kundennummer, Abrechnungswege und Ansprechpartner bleiben, wie sie sind.

Der Mechanismus

Warum der Beitrag steigt — und warum niemand anruft

Das Recht: §204 VVG

Wer privat vollversichert ist, darf intern in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln — mit Anrechnung der Alterungsrückstellung. Kein Entgegenkommen, ein Anspruch aus dem Gesetz.

Der Mechanismus: geschlossene Tarife

Kommt ein neuer Tarif, wird der alte für Neukunden geschlossen. Ab dann kommt niemand Junges mehr nach: Das Kollektiv altert, die Kosten je Kopf steigen, der Beitrag folgt. Die Jungen landen im neuen Tarif derselben Gesellschaft.

Warum niemand von sich aus anruft

Nur auf Verlangen muss die Gesellschaft über Wechselmöglichkeiten informieren. Von sich aus tut sie es selten: Ein interner Wechsel senkt die Einnahme, ohne einen neuen Kunden zu bringen.

§204 VVG: Beim internen Tarifwechsel sind erworbene Rechte und Alterungsrückstellung anzurechnen. Nur für echte Mehrleistungen darf der Versicherer einen Ausschluss oder Risikozuschlag verlangen.

Sinngemäß. Keine Rechtsberatung.

Was ein geschlossener Tarif mit dem Beitrag macht

Schematisch, ohne Beträge und ohne Prognose.

Beitragsverlauf im geschlossenen und im offenen Tarif Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Tarif für Neukunden geschlossen wird, steigt der Beitrag in diesem Tarif deutlich steiler als im neuen, weiter offenen Tarif derselben Gesellschaft. §204 VVG erlaubt den Wechsel zwischen beiden. Beitrag Zeit Tarif wird für Neukunden geschlossen Ihr Tarif · geschlossen Neuer Tarif · offen §204 VVG
Geschlossener Tarif: alterndes Kollektiv, keine jungen Neukunden Offener Tarif derselben Gesellschaft, gleichwertige Leistung

Ehrlich vorab

Wir prüfen nicht für jeden — und sagen das vorher

Eine Optimierung nach §204 VVG lohnt sich nicht in jeder Ausgangslage. Statt jede Anfrage anzunehmen und später abzusagen, steht hier, womit wir arbeiten.

Dafür sind wir da

  • Bestehende private Vollversicherung. Es geht um einen Vertrag, der schon läuft — nicht um den Einstieg in die PKV.
  • Monatsbeitrag ab 700 €. Darunter steht der Aufwand einer vollständigen Vertragsprüfung erfahrungsgemäß nicht im Verhältnis zum Ergebnis.
  • Mindestens fünf Jahre privat versichert. Erst dann sind die Alterungsrückstellungen groß genug, um beim internen Wechsel etwas zu bewegen.
  • Angestellte, Selbstständige und Freiberufler mit einem Vertrag ohne Beihilfeanteil.

Dafür nicht

  • Gesetzlich Versicherte. §204 VVG betrifft ausschließlich bestehende private Verträge.
  • Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte. Bei Beihilfetarifen bringt die Optimierung nach unserer Erfahrung zu wenig, um den Aufwand zu tragen.
  • Einzelne Gesellschaften. Bei manchen Versicherern vermitteln wir keine Optimierung. Welche das sind, sagt Ihnen der Rechner sofort bei der Auswahl — nicht erst nach dem Ausfüllen.
  • Junge Verträge und kleine Beiträge. Unter fünf Jahren Laufzeit oder unter 700 € im Monat ist das Potenzial zu klein.

Aus vermittelten Optimierungen

Das haben Versicherte erreicht

Anonymisierte Fälle mit den tatsächlichen Beiträgen vor und nach dem Tarifwechsel. Je länger jemand versichert ist, desto größer ist in aller Regel das Potenzial.

„Mit 67 war der Beitrag höher als meine Miete. Dass es innerhalb derselben Gesellschaft eine Alternative gab, hatte mir dort nie jemand gesagt.“

Vorher 1.340 € Nachher 812 €

−528 € im Monat · 6.336 € im Jahr

H. K., 67, im Ruhestand
Allianz seit 1994

„Mein Tarif war seit Jahren für Neukunden geschlossen. Dass genau das der Grund für die Erhöhungen war, wusste ich nicht.“

Vorher 1.086 € Nachher 702 €

−384 € im Monat · 4.608 € im Jahr

R. M., 71, im Ruhestand
Continentale seit 1988

„Als Selbstständiger zahle ich alles allein. Nach der dritten Erhöhung in Folge habe ich gerechnet, ob ich mir das im Alter noch leisten kann.“

Vorher 1.210 € Nachher 694 €

−516 € im Monat · 6.192 € im Jahr

S. B., 63, selbstständig
AXA seit 2001

Einzelfälle, keine Zusage für Ihren Vertrag. Der Leistungsumfang blieb in allen genannten Fällen unverändert.

Was passiert, wenn Sie sich melden

Kein Newsletter, kein Vertreterbesuch. Ein Telefonat.

  1. Sie schicken die Eckdaten

    Gesellschaft, Beitrag, seit wann der Vertrag läuft. Keine Vertragsunterlagen.

  2. Der Vertrag wird geprüft

    Wir sehen uns Ihre Angaben an und leiten den Fall an einen spezialisierten PKV-Experten weiter, der prüft, welche Tarife Ihre Gesellschaft für einen internen Wechsel anbietet.

  3. Ein Berater ruft an

    Innerhalb von 24 Stunden. Er sagt Ihnen, was möglich ist — auch dann, wenn sich ein Wechsel nicht lohnt.

Kostenlose Prüfung anfordern

Sechs Angaben, keine Anschrift, keine Gesundheitsfragen. Die Prüfung ist kostenlos, Sie gehen keinen Vertrag ein und kündigen nichts. PKV Beitragsanalyse ist keine Versicherung — wir vermitteln die Anfrage an eine Beraterin oder einen Berater.

Anfragenprüfung · PKV Beitragsanalyse

„Ich prüfe Ihren Fall und leite ihn an einen spezialisierten Experten weiter.“

Ein spezialisierter PKV-Experte meldet sich innerhalb von 24 Stunden. Bitte halten Sie Ihr Telefon bereit.

Kein Vertreterbesuch, kein Newsletter.

Ihr Vertrag
Wie wir Sie erreichen
Ihre Einwilligung
Was das genau bedeutet

Verantwortlich ist die SH Consulting, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford, für das Angebot „PKV Beitragsanalyse“.

Zweck: Prüfung meiner Anfrage zur Optimierung meiner privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG, Beratung dazu und Vermittlung einer solchen Optimierung.

Kanäle: Telefon, E-Mail sowie SMS oder Messenger.

Empfänger: das eigene Beratungsteam der SH Consulting oder einer der Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO, die in der Datenschutzerklärung unter „Wer Ihre Anfrage erhält“ namentlich aufgeführt sind. Maßgeblich ist die dort zum Zeitpunkt meiner Anfrage veröffentlichte Liste; auf Wunsch wird sie mir auch schriftlich genannt.

Bestätigung der Rufnummer: Zur Bestätigung schickt mir die SH Consulting einen Einmalcode per SMS an die angegebene Mobilnummer.

Widerruf: Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit für die Zukunft widerrufbar — formlos, zum Beispiel per E-Mail an [E-MAIL-ADRESSE] oder telefonisch unter 05221 / 85 49 832. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Ohne die Einwilligung kann die Anfrage nicht bearbeitet werden, weil ohne Kontaktaufnahme keine Prüfung möglich ist.

Nachweis: Zeitpunkt und Wortlaut dieser Einwilligung werden gespeichert (§ 7a UWG). Was mit den Daten geschieht, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte bestehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Ohne diese Einwilligung dürfen wir Sie nicht kontaktieren und können die Anfrage nicht bearbeiten.
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